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BGH, 08.05.1952 - 4 StR 14/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.05.1952 - 4 StR 14/52
Da die Angeklagte die Schrottannahmestelle selbständig leitete, ist sie für den Erwerb des Altmetalls strafrechtlich verantwortlich (RGSt 58, 103 ff; vergl das zum Abdruck bestimmte Urteil des BGH 3 StR 59/52 vom 13. März 1952). - RG, 27.09.1926 - II 536/26
1. Begriff und Voraussetzungen der sog. fahrlässigen Hehlerei nach § 19 …
Auszug aus BGH, 08.05.1952 - 4 StR 14/52
Die Urteilsgründe rufen an keiner Stelle den Verdacht hervor, dass sich die Strafkammer über den Begriff der Fahrlässigkeit, der sich auch im Falle des § 18 a.a.O. nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen bestimmt (RGSt 60, 349, 351), im Rechtsirrtum befunden habe. - RG, 13.03.1924 - III 80/24
Ist § 19 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen vom 11. Juni 1923 …
Auszug aus BGH, 08.05.1952 - 4 StR 14/52
Da die Angeklagte die Schrottannahmestelle selbständig leitete, ist sie für den Erwerb des Altmetalls strafrechtlich verantwortlich (RGSt 58, 103 ff; vergl das zum Abdruck bestimmte Urteil des BGH 3 StR 59/52 vom 13. März 1952).